Bei Arbeitnehmern wird der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung als Teil des Bruttogehalts nach dem individuellen Steuersatz besteuert. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
In den Westländern beträgt die Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden, das Weihnachtsgeld 83 Prozent des Bruttogehalts. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
Ostbedienstete bekommen allerdings nur 64 Prozent ihres Bruttogehalts als Weihnachtsgeld und arbeiten 40 Stunden pro Woche. (Quelle: Neues Deutschland 2002)