Ein ähnlich unrühmliches Ende wie es seinerzeit die kurzfristigen Liquditäts-U-Schätze der Bundesbank (Bulis) erlebt hatten, dürfe sich nicht wiederholen, hieß es bei den Banken. (Quelle: Welt 1996)
Die "Bulis" haben keinen Zinsschein zum Nominalwert, sondern werden "abgezinst" ausgegeben. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Anleger können allerdings nicht unmittelbar für die "Bulis" bieten, da nur Banken mit eigenem Konto bei einer Landeszentralbank zu der Versteigerung zugelassen sind. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)