Nicht nur, daß die persönliche und institutionelle Unabhängigkeit der europäischen Notenbank im Vertrag garantiert ist: In manchen Details des Notenbankstatuts sind die Stabilitätsbestimmungen sogar noch strikter ausgelegt als im Bundesbankgesetz. (Quelle: Die Zeit 1997)
Obwohl es theoretisch durch einfache Mehrheit im deutschen Parlament abzuändern wäre, hat das im Bundesbankgesetz verankerte Prinzip der Unabhängigkeit inzwischen fast verfassungsrechtlichen Charakter gewonnen. (Quelle: Die Zeit 1997)
Der Maastricht-Vertrag ist noch schwerer aufzubrechen als das Bundesbankgesetz. (Quelle: Die Zeit 1998)