Bereits die laienhafte Vorstellung des Leidens des Kl. macht dies deutlich, denn der Kl. ist dringend sowohl darauf angewiesen, daß der Abschluß des künstlichen Darmausgangs nicht verrutscht als auch darauf, daß der Darm sich entleeren kann. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)