Vom verfassungsrechtlichen Standpunkt aus seien alle publizistischen Darstellungen, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, Rundfunk, sobald sie elektronisch verbreitet würden, erläutert Holznagel. (Quelle: Die Zeit 2001)
Florian Rötzer berichtet von einem Streit in den USA über Kinderpornografie: Es geht um die Frage, ob auch pornografische Darstellungen von virtuellen Kindern im Internet unter Pornografiegesetz fallen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Die Presseleute schlichen sich nachts auf den Boden, verbrachten ein paar Stunden mit Whisky-Trinken und verfaßten am nächsten Morgen humoristische Darstellungen. (Quelle: Die Zeit 2001)