Eine Desktop-Software am Mitarbeiterarbeitsplatz übernimmt die PC-Synchronisierung, Mailordnerverwaltung, Filterfunktionen und Datensicherung über die kleine Docking-Station. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ein zweites Exemplar zur Datensicherung ist sogar ausdrücklich erlaubt. (Quelle: Die Zeit 1997)
"Sie verfehlt das vorgebliche Ziel der Verbrechensbekämpfung - und trifft letztendlich die Falschen: ehrliche Bürger und ehrliche Unternehmen", befindet Rüdiger Dierstein, Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung. (Quelle: Die Zeit 1997)