Weitere Bedingung: Der Nutzer darf den Grundstücksteil behalten, auf dem seine Datsche steht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Pächter habe einen bis zum Jahr 2015 unkündbaren Vertrag, zahle aber ein geringes Entgelt für die Nutzung der Datsche. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Hin und wieder fährt er an die Ostsee in seine Datsche. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)