Nach demselben Urteil kann die Hinzurechnung eines Mindestbestandes aufgrund eines Kontokorrentkreditverhältnisses als Dauerschuld nicht deshalb unterbleiben, weil Teilkredite vorzeitig - etwa aus dem Erlös anderer Waren - getilgt werden (158). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Senat des BFH (69) hat ausgeführt, daß bei einem Kontokorrentverhältnis oder einem konotokorrentähnlichen Verhältnis ein Kredit bei nachweisbarer Beziehung zu den laufenden Geschäften nicht als Dauerschuld anzusehen ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)