Die gegen Sch. verhängten zehn Jahre Haft werden sich noch verlängern, da der Schläger wegen eines anderen Delikts eine Strafe von 14 Monaten offen hat. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Deshalb dürfte es "nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auch kaum möglich sein, den die PID Durchführenden eines vollendeten Delikts ... zu überführen". (Quelle: Die Zeit 1999)
Ferner sollte darauf geachtet werden, daß die Strafen im Einklang mit dem Delikt bleiben, das heißt auch im Einklang mit der "Verkehrsauffassung" von der moralischen Bedeutung des Delikts. (Quelle: Die Zeit 1954)