Das Bundesinnenministerium als oberste Dienstbehörde des BGS hat inzwischen den Umzug bestätigt. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Die oberste Dienstbehörde des BGS - das Bundesinnenministerium - hat den Umzug bestätigt. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Seit Bestehen der BRD sei noch kein Intendant in dieser Form von der vorgesetzten Dienstbehörde gerügt und unter Druck gesetzt worden, kritisierte Nix. (Quelle: Junge Welt 2000)