Mit Dienstwaffe erschossen (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Laut einem Erlaß des Innenministeriums in Potsdam ist es ständigen Waffenträgern zwar erlaubt, ihre Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen, doch müssen sie dabei besondere Vorschriften beachten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Polizistensohn mit Dienstwaffe des Vaters getötet (Quelle: Berliner Zeitung 1997)