Daß sein von Wahlkampfnöten gebeutelter Chef der Bevölkerung der Pazifikregion niedrige Strompreise und gleichzeitig den Stromversorgern die Begleichung des Differenzbetrags aus dem Staatshaushalt zugesagt hatte, verschweigt Liwschitz. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Beim Freiburger Gericht klagt Lüttge auf Nachzahlung des Differenzbetrags zwischen dem gesetzlichen Einspeisungspreis und den ab 1. Januar verringerten Zahlungen der KWR. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Darüber hinaus zahlt die Bekl. im Hinblick auf die auszuübende Beamtentätigkeit der BesGr. A 4 eine Tätigkeitszulage in Höhe des Differenzbetrags zwischen der Lohngruppe der Kl. und der Lohngruppe II TV Arb. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)