Kapitalvermögen: Bei der Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalvermögen werden Rechtsunsicherheiten in den Fällen beseitigt, in denen sich Stammrecht und Dividendenschein in unterschiedlichen Händen befinden. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Abk. für ohne Dividendenschein (Kupon), ohne Dividendenscheinbogen (Bogen). (Quelle: Fischer Boersenlexikon)
Wer seine Aktien selbst verwahrt, muß den entsprechenden Dividendenschein vom Bogen der Aktie trennen und der Bank zur Gutschrift bzw. zur Auszahlung einreichen. (Quelle: Kapital - Geld sicher anlegen, UB Media)