Wird die Drosselstelle selbst als variable Meßblende genutzt, ändert sich mit jeder Verstellung des Ventils zur Einregulierung der Durchflußmenge (Soll-Wert) zugleich auch der Querschnitt der Meßblende. Der Regulierungsaufwand wird deshalb größer. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei dem in IKZ 1970, S. 50 ff. und IKZ 1974, S. 24 ff. beschriebenen Strangregulierventil dient die Drosselstelle demgegenüber zugleich als (variable) Meßblende (vgl. IKZ 1970, S. 58 Abb. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)