Die zweite Nummer der Neuen Mainzer Zeitung enthielt ein Druckfehlerverzeichnis. (Quelle: Süddeutsche Online)
Auch die Neuauflage enthält den vollständigen Text der amtlichen Ausgabe vom Jahre 1794. Offenbare Unrichtigkeiten sind verbessert worden; außerdem wurden die Korrekturen aus dem amtlichen Druckfehlerverzeichnis bereits im Text berücksichtigt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)