Rußland beharrt auf seinem Durchfahrtsrecht. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ein Durchfahrtsrecht mit Benutzung des Hofraums zum sofortigen Be- und Entladen statt des ursprünglichen Überfahrtsrechts gebe deshalb nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht; die gesamte Hoffläche werde davon nicht erfaßt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)