Vom Jahr 2004 an soll zunächst ein Viertel des in der übrigen EU geltenden Durchschnittssatzes gezahlt werden. (Quelle: Die Welt 2002)
"Durch die Ermittlung eines individuellen Durchschnittssatzes wurde der differenzierten Beschäftigungsstruktur in den Senatsverwaltungen Rechnung getragen", begründen die Beamten von Jörg Schönbohm ihr Vorgehen. (Quelle: TAZ 1997)
In der Bundesrepublik beträgt die Vergütung 5 Prozent des Durchschnittssatzes. (Quelle: TAZ 1990)