Die Richter hatten die Klage gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) abgewiesen und höhere Geldzahlungen mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage des Bundes abgelehnt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Eigentlich sind die Vermögens-ämter nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) verpflichtet, alle Fälle bis Ende 2003 zu bearbeiten. (Quelle: DIE WELT 2001)
Beim Waldverkauf werden Abschlüsse über 65 000 Hektar angestrebt, davon 60 000 nach EALG. (Quelle: Die Welt 2001)