Dagegen verweist der Vorsitzende der Arzneimittelkommission, Bruno Müller-Oerlinghausen, auf die Gefahr schwerer Nebenwirkungen durch Echinacea. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nicht verordnungsfähig sind auch örtlich anzuwendende Mittel, ferner Vitamin C und Zink (außer bei Mangelzuständen) sowie Mittel, die das Immunsystem stärken sollen, zum Beispiel Echinacea. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Echinacea unter Verdacht Ein beliebtes Naturheilmittel kann schwere Folgen haben Seite 33 (Quelle: Die Zeit 1996)