Frigga selbst nahm Feuer und Wasser, Riesen und Elben, Menschen, Tiere und Pflanzen in strenge Eidespflicht. (Quelle: - Baldurs Tod)
Gottfried Hansen, heraus, mit der Empfehlung, beide Positionen anzuerkennen, jenen, der "seinem Eid treu geblieben" ist, ebenso wie den, der "in weitergehender Kenntnis aller Vorgänge die Treue zu seinem Volk über die Eidespflicht gestellt" hat. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
LG Hagen ZPO §§ 807, 903; StGB § 154 Der Offenbarungseidschuldner verletzt seine Eidespflicht, wenn er ein bereits aufgelöstes Arbeitsverhältnis als noch bestehend bezeichnet. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)