Die darauf folgende Klage der Eidgenossen wurde vor den Münchner Handelsrichtern verhandelt, weil das deutsche Marken- und Patentamt seinen Sitz in der Stadt hat. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Insofern konnte das Votum der Eidgenossen in großen Teilen des Auslands zumindest nachvollzogen werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
In einem liegt Karl der Kühne, den die Schweizer Eidgenossen 1477 bei Nancy niedergestreckt hatten, und dessen Gebeine nach Brügge überführt worden sind. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)