Der Grund: Dort wurde gegen einen 20jährigen verhandelt, der trotz Einberufungsbescheids nicht zum Dienst in der Kaserne angetreten war. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Und da Gefängnis rechtlich kein Ersatz für den Militärdienst ist, riskiert ein Verweigerer bei erneuter Ignorierung des Einberufungsbescheids erneut fünf Jahre. (Quelle: TAZ 1989)