Bis heute, ein Vierteljahr später, befand es die Verwaltung nicht einmal für nötig, eine Eingangsbestätigung zu verschicken, von einem Zwischenbescheid oder einer Entscheidung ganz zu schweigen. (Quelle: Die Welt Online)
Nach drei oder vier Tagen - so die Regel - sollte zumindest eine Mail zur Eingangsbestätigung im virtuellen Briefkasten liegen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nicht einmal eine Eingangsbestätigung. (Quelle: DIE WELT 2001)