Das Finanzamt setzte daraufhin den Einheitswert des Grundstücks sowie die Höhe der Grundsteuer neu fest. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dort mussten Auslandsimmobilien mit dem Marktpreis und nicht wie inländische Häuser mit dem niedrigen Einheitswert aufgeführt werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Bislang werden Immobilien zudem im Steuerrecht - etwa bei der Erbschaftsteuer - mit dem unrealistisch niedrigen Einheitswert berücksichtigt statt mit dem Marktwert. (Quelle: DIE WELT 2001)