Aber auch bei einem sehr niedrigen zu zahlenden deutschen Einkommensteuerbetrag, ist eine volle Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr möglich (siehe Frage fünf). (Quelle: DIE WELT 2001)
Möglicherweise wird dem Arbeitnehmer hierdurch am Ende sogar ein höherer Einkommensteuerbetrag abgezogen als vor der "Reform". (Quelle: TAZ 1997)