Das Gesetz regelt, dass die Betriebsgenehmigung eines Kraftwerks erlischt, wenn die vereinbarte Elektrizitätsmenge produziert worden ist. (Quelle: Die Welt 2001)
In diesem Jahr soll die Eine-Milliarde-Megawattstunden-Grenze der zwischengehandelten Elektrizitätsmenge auf einem Markt, der mittlerweile einer halben Millionen Menschen Arbeit gibt, durchbrochen werden. (Quelle: Welt 1998)