Voraussetzung: Die Belastung durch die Energieabgabe muss die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen um 20 Prozent übersteigen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Die Ökonomen empfehlen zwar, die Energieabgabe zunächst sehr niedrig anzusetzen und dann erst im Lauf der Jahre zu steigern. (Quelle: Die Zeit 1984)
Parallel zur Energieabgabe sollen dann die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Rentenversicherung gesenkt werden. (Quelle: Die Zeit 1984)