Darüber hinaus wird jeder Ladevorgang vom Kunden und jeder Entladevorgang vom Händler extra bezahlt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Kl. hat die Ansicht vertreten, diese Ladungsbefestigungsarbeiten seien gemäß § 3 Abs. 1 der VerwO als Hafenarbeit anzusehen, denn sie seien untrennbar mit dem gesamten Be- und Entladevorgang verbunden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Außerdem gab es auf dem Esso-Tanklager keine Schlauchwachen, die den Entladevorgang überwachten. (Quelle: TAZ 1989)