Das ökonomische Grundinteresse formulierte Hermann Göring so: "Ihr Einsatz und insbesondere ihre Entlöhnung müssen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stellen." (Quelle: Die Zeit 1998)
In Gesprächen am 25. 3., 7. 4. und 27. 5. 1987 sei sie darauf hingewiesen worden, daß sie mehr Leistung erbringen müsse, anderenfalls müsse ein neuer Arbeitsplatz gesucht und ihre Entlöhnung überprüft werden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Diskriminierung von Frauen bei der Entlohnung ist zwar nach deutschem wie nach europäischem Recht verboten, doch das Verbot in der Praxis außer Kraft gesetzt. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Daten würden jedoch zeigen, dass trotz einer untertariflichen Entlohnung die Verlustsituation meist bestehen bleibe. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Arbeitgeber wollen an der Entlohnung nach Arbeitszeit festhalten und Zulagen der innerbetrieblichen Absprache vorbehalten. (Quelle: Die Welt 2001)