Schließlich sind Steuerfragen nicht selten Ermessensfragen. (Quelle: Die Welt 2002)
Die ästhetische Gestaltung von Designprodukten lässt sich zwar - wie auch im Falle des Tischbockes - durch einen sogenannten Geschmacksmusterschutz schützen, jedoch sind Plagiatstreitigkeiten letztlich oft Ermessensfragen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Die Bibel, Schiller und Marx sind keine Lücken, die Ermessensfragen darstellen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)