Was wir sehen, ist ein Ersatzbeleg. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Kl. hat sich von dem Hauptzollamt den Ersatzbeleg zu dem Zollbeleg GB II/5815 vom 28. 12. 1987 aushändigen lassen, den die Bekl. zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges benötigt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)