5. Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen Kosten, Gebühren und etwaigen Steuern gehen zu Lasten der Erwerberin. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Erwerberin nimmt diese Übertragung an. (Quelle: DIE WELT 2000)
II./1. Der Veräußerer verkauft und überträgt mit sofortiger dinglicher Wirkung seinen unter 1. genannten Geschäftsanteil in Höhe von nominal DM 9 073 000,00 unter Aufhebung der bestehenden Treuhandschaft an die Erwerberin. (Quelle: DIE WELT 2000)