Andererseits ist nach Informationen des Tagesspiegels auch im Gespräch, den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II nur dann zu verwehren, wenn eine Erwerbsunfähigkeit wie in der Rentenversicherung vorliegt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Zudem sind, anders als bei einem Aktienfonds, in der Regel auch Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Tod mitabgesichert. (Quelle: Die Zeit 2000)
Weitere Besonderheit: Bezahlt werden zwar die Kosten im Rahmen von Sozialgerichtsprozessen, jedoch nicht die Anwaltskos-ten im Rahmen des vorgelagerten Widerspruchsverfahrens, zum Beispiel wenn es um Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit geht. (Quelle: Die Zeit 2001)