Die Mönche genossen völlige Exemtion; sie wählten aus ihrer Mitte den Abt, und der Papst selbst hatte kein anderes Recht als das seiner Konsekration. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / V. Buch, 2. Kapitel, 1)
Ihr Bischof hatte die Exemtion vom Grafenbann erlangt, und da sich dort keine großen Adelsgeschlechter vorfanden, konnte Tivoli unter bischöflichem Schutz ein freieres Munizipalwesen vor anderen römischen Orten genießen. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VI. Buch, 6. Kapitel, 6)
Das kleine Tivoli reizte die Römer durch widerstrebendes Freiheitsgefühl; sein Bischof hatte längst die Exemtion vom Grafenbann erlangt, nur die landesherrlichen Rechte des Papsts nahm in dem ehemaligen Comitat ein Rector wahr wie in Benevent. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VIII. Buch, 3. Kapitel, 3)