Der Bundesgerichtshof als unmittelbarer Nachfolger des Reichsgerichts und das Bundesverfassungsgericht bleiben nach den Beschlüssen der Föderalismuskommission und des Bundestages vom 26. Juni 1992 in Karlsruhe. (Quelle: Die Welt Online)
Dies sei ein weiterer Schritt, mit dem der Beschluss der Föderalismuskommission über den Aufbau von Bundesbehörden in den neuen Ländern verwirklicht werde. (Quelle: DIE WELT 2001)
Auf Beschluss der Föderalismuskommission in Bonn wechselte vor einem Jahr bereits das Bundesarbeitsgericht von Kassel nach Erfurt, das Bundesverwaltungsgericht zieht zum Jahreswechsel 2002/2003 von Berlin nach Leipzig. (Quelle: DIE WELT 2000)