Außer der Dauer von Parties, der erlaubten Lautstärke oder dem Genehmigungsverfahren für Besuche ist dort auch die Farbe des Garagentors, die Bepflanzung des Vorgartens, die Frequenz des Rasenmähens oder die Höhe des Fahnenmasts vorgeschrieben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)