Sie hätten die Messergebnisse "nicht beachtet oder als Fehlmessung verworfen". (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Wenn das Riegl-Gerät gemäß der Bedienungsanleitung und den Anwendungsvorschriften der PTB eingesetzt wird, ist die Gefahr der Fehlmessung zwar relativ klein. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Entscheidend sei also in diesem Rechtsstreit, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorlägen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)