Der Fensterumschlag weist als Absendetag den 11. 6. 1982 - einen Freitag - aus. Die Berufungsbegründung ist am 12. 7. 1982 beim LAG eingegangen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Adresse befindet sich auf der Berufungsbegründung selbst, nicht auf dem Umschlag; bei diesem handelt es sich um einen sogenannten Fensterumschlag. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)