Den Richtern war diese Erklärung zu dünn: Die beklagte AG sei selbst schuld, wenn sie zulasse, dass ein Betriebsleiter ohne jegliche Einschränkung das Papier mit dem Firmenstempel unterzeichne. (Quelle: Süddeutsche Online)
Doch Achtung: Nur ein eilig aufgedrückter Firmenstempel auf dem Lieferschein hat als Empfangsbestätigung so gut wie keinen Beweiswert. (Quelle: Süddeutsche Online)
Bei einer Durchsuchung fanden die Zöllner die Liechtensteiner Firmenstempel bei der deutschen Spedition. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)