Wir haben hier auf der einen Seite ein Formblatt, wo einfach der Schaden geltend gemacht wird, und ich denke, das ist problemlos auszufüllen, und auf dieser Grundlage wird gezahlt. (Quelle: Die Zeit 2002)
In einem Formblatt für Vertriebsauweis-Inhaber heißt es, die Artikel dürfen nicht als Blindenware oder Versehrtenarbeit, auch nicht "unter Hinweis auf mildtätige oder wohltätige Zwecke angeboten oder verkauft werden". (Quelle: Die Zeit 1978)
Nur wer die Genehmigung erhält, erhält auch den Schlüssel, um das Formblatt abzurufen. (Quelle: Die Welt Online)