Geklärt werden soll, ob eine "Freizeichnungsklausel" erforderlich ist, die die Weiterleitung von "verdächtigem" Geld zuläßt, um an die Hintermänner der illegalen Geschäfte zu gelangen. (Quelle: Welt 1995)
Das ist keine Frage der Rechtskrafterstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, sondern beruht auf einer interessegerechten Auslegung der Freizeichnungsklausel. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daß dem Vorhandensein der Freizeichnungsklausel wiederum für die Beurteilung der Frage Bedeutung zukommt, ob die Flächenangaben überhaupt als Zusicherung zu verstehen ist, hat der Senat in der zuletzt angeführten Entscheidung hervorgehoben. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)