Sind die Verteidiger des Angeschuldigten der Ansicht, daß die Frist nicht ausreicht, können sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Gegner einer Fristverlängerung machten unter anderem rechtsstaatliche Bedenken geltend. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Diese Fristverlängerung war nach Meinung der Befürworter des neuen Gesetzes nicht ausreichend. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)