Dann trat der Fronbote in die Schranke und erhob die Klage, die gegen die verschieden davon Betroffenen auf Mord, Verrat an der Stadt, Vernachlässigung des Amtes und Vorschubleistung eines Vorflüchtigen lautete. (Quelle: Julius Wolff - Der Sülfmeister / II. Band, 19. Kapitel)
Auf seinen Wink führte der Fronbote die von reisigen Knechten bewachten Gefangenen und die übrigen Angeklagten herein. (Quelle: Julius Wolff - Der Sülfmeister / II. Band, 19. Kapitel)
Der Fronbote sah sich im Kreise um und versetzte dann mit lautem Tone: (Quelle: Karl Immermann - Münchhausen / VII, 9, 1. Teil)