Ein Großteil (wahrscheinlich der größte Teil) der Rechtsgrundsätze entwickelte sich aus dieser totemistisch angeleiteten Exogamie, vor allem das Güterrecht, das Erbrecht, das Wohnungs- und Bleiberecht. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Im Teil 4: Güterrecht und Testierfreiheit. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Folge: gleiche Namen, gleiches Erbrecht, Güterrecht, gleiche Unterhaltspflicht, gleichgültig, ob noch zusammenlebend oder getrennt. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)