Das Internet macht diese Vision technisch möglich, die so aussieht, dass der Konsument nicht mal mehr ein Gebrauchsrecht an seiner erworbenen Kopie hat. (Quelle: Welt 1999)
"Ein derartiger Eingriff in das Eigentum des Vermieters wird nach Auffassung der Kammer nicht von dem Gebrauchsrecht des Mieters umfaßt", heißt es in der Begründung. (Quelle: Tagesspiegel 1998)
"Das Gebrauchsrecht des Mieters schließt eine farbliche Umgestaltung, die das äußerliche Erscheinungsbild der Wohnung wesentlich verändert, nicht ein", urteilte das Landgericht Aachen. (Quelle: Tagesspiegel 1998)