So habe es während des Ersten Weltkriegs Gesetze gegeben, die selbst sanfte Kritik der Kriegsanstrengungen mit langen Gefängnisstrafen belegten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Gefängnisstrafen zwischen 12 und 15 Jahren, zehn wurden freigesprochen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Den ausländischen Helfern drohen Gefängnisstrafen und die Ausweisung, den afghanischen Beschuldigten die Todesstrafe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)