Es berufe sich dabei auf eine Gegenseitigkeitsklausel im deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Weigerung der US- Verhandlungsdelegation, auch beim Handel mit Dienstleistungen die Gegenseitigkeitsklausel gelten zu lassen geht in erster Linie auf den Protest der AT&T-Oberen zurück. (Quelle: TAZ 1990)