Wenig sinnvoll ist es auch, die bisherigen Gemeinschaftssteuern durch ein Trennsystem zu ersetzen, in dem Bund, Ländern und Gemeinden einzelne Steuerarten zugewiesen werden. (Quelle: Die Zeit 1999)
Die drei großen Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer) sind Gemeinschaftssteuern; auch die den Ländern zustehenden Erbschafts- und Kraftfahrzeugsteuern sind bundeseinheitlich geregelt. (Quelle: Die Zeit 2002)
Aber die Länder können geltend machen, dass sie stärker als der Bund vom konjunkturell schwankenden Ertrag der Gemeinschaftssteuern abhängig sind. (Quelle: Die Zeit 2002)