Auch das "Sektionsgesetz" der Gerichtsmediziner und das nach Abschluss ihrer Untersuchungen wichtige "Bestattungsgesetz" bleiben nicht verschont. (Quelle: DIE WELT 2001)
Insgesamt stellten die Gerichtsmediziner 14 schwere Kopfverletzungen bei der Frau fest. (Quelle: DIE WELT 2001)
Laut Gerichtsmediziner seien großflächige Einblutungen in beiden Gehirnhälften, Blutungen im Wirbelkanal im Bereich der Halswirbelsäule und Einblutungen in die Netzhaut festgestellt worden. (Quelle: DIE WELT 2001)