Das Berliner Kammergericht hat nach einer Klage des Verbraucherschutzvereins auf dem Ticket abgedruckte Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dazu gehören neben den Anmeldeformalitäten und Kosten auch die jeweiligen Geschäftsbedingungen, die während der Online-Anmeldung meistens nur überflogen und dann weggeklickt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Zur Aufklärung eines im Terminhandel unerfahrenen Kunden reicht es nicht aus, ihm lediglich Geschäftsbedingungen, Informationsblätter und Broschüren zu übersenden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)